Teilstilllegung Produktionsreststoffdeponie Waffensen
(Oberflächenabdichtung einer DK 0)

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt der Ort Waffensen mit knapp 900 Einwohnern. Dort wird seit den 1970er Jahren von einem lokal ansässigen Porenbetonhersteller Sand zu Produktionszwecken abgebaut. Die hierdurch entstandene Grube von knapp 15 m Tiefe wurde relativ früh auch schon teilweise mit nicht brauchbaren Porenbetonsteinen und -bruch verfüllt. Drei Deponieabschnitte sind somit nach und nach entstanden. Zwei ältere sind seit Jahrzehnten stillgelegt und mittlerweile nur noch als dicht bewaldetes Refugium für Wildtiere vorhanden.

Deponiebetrieb und Sandabbau begleiten die Born - Ermel Ingenieure seit gut 20 Jahren. In den jährlichen Deponiejahresberichten werden vor allem Grundwasserdaten aus- und bewertet. Born - Ermel Ingenieure hat zudem die Genehmigungsplanung für die Oberflächenabdichtung dieser DK0-Deponie nach DepV aufgestellt und die gesamte Umsetzung der Baumaßnahmen seit 2015 fachlich kontrolliert. Im Oktober 2021 erfolgte die Abnahme.

 

Kenndaten:

  • Anzeige gemäß § 12 DepV zur Stilllegung des verfüllten Abschnitts 3
  • Anzeige gemäß § 5 DepV zur Inbetriebnahme des neuen Abschnitts 4
  • Oberflächenabdichtungssystem (3,6 ha) als Ausgleich für fehlende geol. Barriere
  • Abdichtungskomponente: 0,5 m mineralische Dichtung aus anstehendem aufbereiteten Schluff/Geschiebelehm

Leistung:

  • Bodenmechanische Untersuchung anstehender Böden im Hinblick auf Verwendbarkeit als Dichtungsmaterial
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Qualitätsmanagementplan

Beschreibung:

Gemäß § 3 (1) DepV dürfen Deponien oder Deponieabschnitte der Klasse 0 nur errichtet werden, wenn eine den Anforderungen der DepV entsprechende geologische Barriere vorhanden ist. Diese Anforderung der DepV hatte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Deponieabschnitte 1 - 3 noch keinen Bestand (Inbetriebnahme vor Einführung der DepV). Für die Inbetriebnahme des 4. Deponieabschnittes besteht die Möglichkeit, gemäß DepV § 3 (8) von den Anforderungen abzuweichen. Die Erfassung und Behandlung von Sickerwasser - welches auf einer geologischen Barriere unweigerlich anfällt - bedeutet einen ganz erheblichen technischen und wirtschaftlichen Aufwand und stellt den Weiterbetrieb der Deponie grundsätzlich in Frage. Es wird daher auf dem neuen Abschnitt 4 und wesentlichen Teilen des zur Stilllegung anstehenden Abschnitts 3 anstatt der geologischen Barriere ein höherwertiges Oberflächenabdichtungssystem vorgesehen. Es besteht aus 30 cm Ausgleichsschicht, 50 cm mineralischer Dichtung (k ≤ 5 x 10-09 m/s), 10 cm Sandschicht, Dränmatten, 15 cm Sandschicht und 85 cm Reku-Boden.

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