Sonderabfallverbrennungsanlage

Die in Deutschland betriebenen etwa 30 Sonderabfallverbrennungsanlagen sind fester Bestandteil der Abfallwirtschaft und dienen in erster Linie der thermischen Behandlung von unvermeidbaren, nicht recycelbaren, besonders überwachungsbedürftigen und gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von rd. 1,60 Mio. t/a. Zu unterscheiden sind diese in feste, flüssige und/oder pastöse Abfälle und entstammen zumeist der Industrie, dem Gewerbe, dem Handel, den Kommunen oder den Verbrauchern.

Der Sonderabfallverbrennung kommt vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft eine besondere Rolle zu, da hier vor allem die Abfälle verwertet werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in üblichen Müllverbrennungsanlagen einer Behandlung zukommen können.
Somit finden sich bspw. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Teere, Chemikalien oder Kunststoffe, Säuren, Pestizide, infektiöse Krankenhausabfälle und Materialien aus Haushaltssammlungen wie Lackreste, Holzschutzmittel oder kontaminierte Verpackungen in den zu behandelnden Abfällen wieder.
Entgegen der innerhalb der Müllverbrennung überwiegend eingesetzten Rostfeuerungen, gelangen im Sondermüllbereich bevorzugt Drehrohröfen mit Nachbrennkammer zum Einsatz, die wiederum bei Verbrennungstemperaturen von mind. 1.100 °C betrieben werden. Im Nachgang kann eine Wärmerückgewinnung aus den Rauchgasen erfolgen, bevor diese zumeist über mehrstufige Rauchgasreinigungsverfahren auf die Vorgaben der 17. BImSchV gereinigt werden.
Insofern fungieren die Einrichtungen der Sonderabfallbehandlung als Schadstoffsenke und tragen gleichzeitig zur Entsorgungssicherheit bei.