Erarbeitung der Antragsunterlagen für eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG § 15 – Salzgitter Flachstahl GmbH

Kenndaten:

  • größte Stahltochter der Salzgitter Gruppe
  • 5.560 Mitarbeiter / 4,6 Mio. Tonnen Rohstahl (2016)
  • Einleitmenge von gereinigtem Abwasser: ca. 12,5 Mio. m³ pro Jahr
  • Trinkwasserverbrauch (2016): ca. 2,3 Mio. m³
  • Brauchwasserverbrauch (2016): ca. 14,3 Mio. m³

Leistung:

  • Erstellung/Aktualisierung von Abwasserkatastern
  • Mischungsberechnungen zur Bestimmung der zulässigen Überwachungswerte
  • Beurteilung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlage
  • Maßnahmen zur Rückhaltung von Schadstoffen aus dem Schmutzwasser
  • Bestimmung der zulässigen Abwassermenge
  • Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung
  • Ökologische Gewässerbewertung
  • Begleitung der Abstimmungen der Salzgitter Flachstahl GmbH mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Beschreibung:

Die Salzgitter Flachstahl GmbH (SZFG) betreibt auf dem Werksgelände in Salzgitter-Watenstedt eine mechanisch biologische Abwasserbehandlungsanlage für die Reinigung der anfallenden Abwässer aus den Produktionsanlagen des integrierten Hüttenwerkes der SZFG (Bild 1), der Gewerbe- und Industriebetriebe südlich der Industriestraße Mitte, des Industriegebiets Watenstedt-Ost, sowie der angrenzenden Ortschaften Salzgitter-Drütte, Salzgitter-Immendorf und Salzgitter-Watenstedt.
Die bestehende gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 i. V. m. §§ 10, 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von behandeltem Abwasser in den Lahmanngraben endet am 31.12.2020. Die Dr. Born – Dr. Ermel GmbH wurde mit der Erstellung der Antragsunterlagen für eine neue Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis beauftragt.
Eine zentrale Grundlage sind die zu erstellenden bzw. die zu aktualisierenden betrieblichen Abwasserkataster, in denen u.a. die wichtigsten Wasserströme (Input und Output) dargestellt sind (Bild 2). Ziel der betrieblichen Abwasserkataster ist es, nachzuweisen, dass die allgemeinen abwasserrelevanten Anforderungen nach § 3 der AbwV eingehalten werden, d.h. dass die Schadstofffracht so gering – wie im Einzelfall möglich - gehalten wird. Hierbei sind auch die Anforderungen, die in Teil B der branchenspezifischen Anhänge genannt sind, sowie die für einzelne Branchen vorhandenen BVT-Schlussfolgerungen zu berücksichtigen.
Auf Basis dieser Informationen kann im Nachgang die Mischungsberechnung zur Bestimmung zukünftiger Überwachungswerte und die Beurteilung der Reinigungsleistung der Werkskläranlage erfolgen.
Auf Basis der vorliegenden Messdaten und mithilfe des aktualisierten und erweiterten hydro-dynamischen Kanalnetzmodells wird der zulässige Mischwasserzufluss zur Kläranlage bestimmt. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser, entsteht parallel ein Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung, das den Entwässerungskomfort auch zukünftig sichert.
Im Rahmen der Erarbeitung der Antragsunterlagen wird zudem eine ökologische Gewässerbewertung nach WRRL durchgeführt. Die chemische, physikalische und biologische Untersuchung des betroffenen Wasserkörpers ermöglicht die Darstellung des ökologischen Zustands und dessen Potential.
Neben der fachlichen Bearbeitung, unterstützt die Dr. Born – Dr. Ermel GmbH die Salzgitter Flachstahl GmbH bei Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und weiteren Projektbeteiligten.

Abbildung 1: Luftbild des Werksgeländes der Salzgitter Flachstahl GmbH (Quelle: SZFG)

Abbildung 2: Grundfließbild der abwasserrelevanten Prozesse