Emissionsberichterstattung
Im Berichtsjahr 2021 begann die vierte Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels.
Gleichzeitig startete der nationale Brennstoffemissionshandel, für welchen im Jahr 2022
erstmalig die Inverkehrbringer von Brennstoffen ihre Emissionen berichten und Zertifikate pro
emittierter Tonne CO2 abgeben mussten.
Born - Ermel Ingenieure unterstützt und berät Unternehmen unterschiedlicher Branchen bei
Fragestellungen zum Thema Emissionshandel und Emissionsberichterstattung.
Europäischer Emissionshandel
Ziel der Europäischen Union ist die Senkung der Treibhausgasemissionen bei möglichst
geringen volkswirtschaftlichen Kosten. Betreiber großer Verbrennungsanlagen mit einer
Feuerungswärmeleistung über 20 MW sind bereits seit dem Jahr 2005 zur Teilnahme am
Europäischen Emissionshandel verpflichtet. Für jede Tonne emittiertes CO2 muss ein
entsprechendes Zertifikat erworben werden.
Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen sind verpflichtet, Ihre Emissionen auf
Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der Monitoring-
Verordnung (MVO) jährlich zu ermitteln und zu berichten. Wir unterstützen unsere Kunden bei
der Zusammenstellung und Berechnung aller benötigten Daten, Informationen und Kennzahlen
und übernehmen die Erstellung und Aktualisierung der Überwachungs- und Methodenplänen.
Auf Basis dieser Daten werden die Emissions- und Zuteilungsdatenberichte des Berichtsjahres
erstellt, welche in jährlichen Audits durch einen externen Prüfer verifiziert werden.
Nationaler Brennstoff-Emissionshandel
Seit 2021 wurde ergänzend zum Europäischen Emissionshandel der nationalen
Brennstoffemissionshandel eingeführt. Hierbei werden die Inverkehrbringer von Brennstoffen
zur Teilnahme am nationalen Emissonshandelssystem verpflichtet. Die Inverkehrbringer der
Brennstoffe sind zur Emissionsberichterstattung und Abgabe von Emissionszertifikaten auf
Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet.
Wir bieten unseren Kunden die entsprechenden Planungs- und Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit dem TEHG und BEHG und der zugehörigen Berichterstattung an.
Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation soll dazu dienen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen gegenüber Wettbewerbern zu erhalten,
welche nicht von diesen Kosten betroffen sind. Dies soll eine Verlagerung von CO2-Emissionen
vermeiden. Die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2021
ist seit dem 02.09.2022 in Kraft. Für die Berichtsjahr ab 2021 müssen ökologische
Gegenleistungen durch die Unternehmen, als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung,
geleistet werden. Wir Beraten unsere Kunden zu den aktuellen Regelungen und Erstellen die
Methodenpläne und Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten entsprechend dem aktuellen
Antragsverfahrens.
PRTR-Bericht
Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release
and Transfer Register, E-PRTR) informiert die Öffentlichkeit über Emissionen von Schadstoffen
in Wasser, Luft und Boden sowie die Verbringung von Abfällen und in Abwasser enthaltenen
Schadstoffen außerhalb des Standorts. Wir unterstützen unsere Kunden bei Berechnung und
Übermittlung der jeweiligen Emissionen.
GFA-Bericht
Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch
Verbrennung fossiler Energieträger mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr.
Gemäß § 22 der 13. BImSchV haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die
Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub sowie den
Energieeinsatz zu berichten. Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt wie die
PRTR-Berichte über die Online-Anwendung Betriebliche-Umweltdaten-Bericht-Erstattung
(BUBE). Wir unterstützen unsere Kunden bei Berechnung und Übermittlung der Angaben und
Emissionen.